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siehe auch “Schlagzeilen” unten
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Jahr
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Ereignis
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ab 1600
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1600
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Es besteht eine Mainzische Holzordnung für das Amt Naumburg (23.10.)
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1608
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Magister Nikolaus Coriarius ist bis 1611 Kaplan in Naumburg und bis 1615 Pfarrer. Er wird 1615 in Naumburg abgesetzt, bleibt aber bis 1624 Pfarrer in Altenstädt und Altendorf. Er verfasst am 23.10.1618 ein Schreiben über den Rekatholisierungsversuch durch den Naumburger Schultheiß. 1624 wird er durch Tillysche Soldaten gefangen genommen und gezwungen, auf die Pfarrei Altenstädt zu verzichten.
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1612
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Zwischen den Erzbistum Mainz und dem Land Hessen herrschen Grenzstreitigkeiten in der Gemarkung Balhorn-Altenstädt. Der hess. Schultheiß in Gudensberg versucht, die Gemeindegrenzen von Altenstädt und das Mainzer Hoheitsgebiet zurückzudrängen.
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1615
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Den Einwohnern von Naumburg, Altendorf und Altenstädt wird von Mainzischen Kommissaren im Auftrag des Erzbischofes von Mainz befohlen, sie hätten sofort die katholische Religion anzunehmen, andernfalls müssten sie auswandern. (28.11.)
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In hessischen Diensten stehende Gudensberger Beamte werden von Kassel angewiesen, die ordnungsgemäße Durchführung der evangelischen Gottesdienste in Altenstädt durch den Balhorner Geistlichen und in Altendorf durch den Kollegen aus Elben zu garantieren, was auch geschieht. (3.12.)
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1616
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Nach einer Beschwerde des Erzbischofes von Mainz, Johann Schweickhardt, schaltet sich der Kaiser Matthias ein, stellt sich auf dessen Seite und belegt Naumburg, Altendorf und Altenstädt mit 40 Mark lötigen Goldes Strafe wegen Verletzung der Reichsordnung und des Religionsfriedens. (27.1.)
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Die Dorfschaften Altendorf und Altenstädt wehren sich in einem Brief an den Erzbischof von Mainz gegen ihre Rekatholisierung und den Zwang, nach Naumburg in die katholische Kirche zu kommen. Der Brief erreicht das Gegenteil. (3.4.)
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Ein 7-seitiger Protest des Mainzer Erzbischofs erfolgt gegenüber dem hessischen Landgrafen. Diesem wird zwar das Vorschlagsrecht für den Pfarrer von Altendorf und Altenstädt eingeräumt, aber er - der Erzbischof - sei Landesherr. Demzufolge habe der Pfarrer katholisch zu sein. (28.6.)
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Vom Erzbischofes Johann Schweickhardt von Kronberg werden vom Stift S. Petri in Fritzlar Entschädigungsgelder wegen des Nassauischen Durchzuges, der die Dörfer Altendorf und Altenstädt betroffen hat, eingefordert. Die Höhe der Entschädigungssumme ist nicht angegeben, ebenso nicht warum sie vom Stift Fritzlar eingefordert werden. (5.11.)
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Pfarrer Coriarius predigt am Sonntag Tr. in Altenstädt und Altendorf unter dem Schutz Gudensberger Beamten.
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1621
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Soldaten des Herzoges von Braunschweig fallen in das Amt Naumburg ein, verwüsten, plündern und brandschatzen die gesamte Gegend. (27.10.)
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1622
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Altendorf und Altenstädt wird auf ihr Ersuchen hessischer Schutz zugesagt, gegen alle von auswärts kommende und widerrechtliche Drangsal, Einfälle und Bewschwerden, soweit kurmainzische Rechte durch die Hilfsleistung nicht berührt werden.
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1623
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Grenzzug zwischen Balhorn und Altenstädt, veranlasst vom Land Hessen.
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1624
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Verzichtserklärung des Pfarrers Nicolaus Coriarius, nicht mehr in Altenstädt zu predigen (siehe 1608)
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Kurmainzische Beamte nehmen Coriarius nach der Predigt am Sonntag Estomihi in Altenstädt fest, weil er wegen der Besetzung des Landes durch katholische Truppen nicht mehr vom Landgrafen geschützt werden kann. Die Bevölkerung Altenstädts und Altendorfs ist wieder der Rekatholisierung ausgesetzt, weil sich Coriarius verpflichten muss, nicht mehr zu predigen. (siehe 1608)
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1625
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Nach der Absetzung und dem von Mainz erzwungenen Abzug des Pfarrers Corriarus hält der Schulmeister Henrich Schröder vertretungsweise Gottesdienst, wird aber nach Merxhausen berufen.
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1626
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Schreiben der Gemeinden Altenstädt und Altendorf an den Landgrafen von Hessen um Beistand gegen die Drangsalierungen durch die kaiserlichen Truppen. Der Landgraf leistet keine Hinlfe und vertröstet die Gemeinden. (25.4.)
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Altenstädt wird von den Tillyschen Truppen überfallen, gebrandschatzt, geplündert und in Asche gelegt, einschließlich der Kirche bis “auf 6 kleine Häuslein”.
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1627
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In Altenstädt liegen infolge der Kriegsereignisse zwei Ackerhöfe wüst, neun Ködder sind abgebrannt, wovon einige nach Hessen gezogen sind. (-1628)
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1632
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Landgraf Wilhelm setzt als Pfarrverweser in Altenstädt Pfarrer Matthäus Züddelius, sonst Pfarrer in Balhorn, ein (1.1.-23.1.1632)
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1636
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Pfarrer Knobel, seit 1632 Pfarrer in beiden Orten, übt den Pfarrdienst vorsorglich nur bis 1636 aus, weil er sich der Festnahme entziehen will. Denn der in Hessen eingedrungene Kaiserliche General Graf von Götz, der mit dem größten Teil seines Heeres von Homberg aus durch das Elbetal über Wolfhagen ins Westfälische zieht, lässt alle evangelischen Geistlichen festnehmen.
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1637
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Die Bevölkerung von Altendorf wird wieder von einem katholischen Geistlichen namens Bachmann versorgt, der aber nach Abzug der kaiserlichen Truppen wegen seines schlechten Lebenswandels durch die Landgräfin Amalie von Hessen als Patronatsherrin in beiden Orten abgesetzt wird. (-1643)
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1643
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Streit der Gemeinde Altenstädt mit dem Schullehrer Samuel Frank in Elben wegen eines von demselben beanspruchten Fruchtgefälles aus dem Blumenhof in Altenstädt. Das Dorf erhält den Befehl, den Anspruch des Schullehrers Frank von Elben zu erfüllen. (27.7.-24.11.)
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1644
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Die hessische Regierung will Pfarrer Daniel Henzelius in Altenstädt, Altendorf und Naumburg präsentieren, “damit das diese drei Pfarren begonnen bleiben möchten, wie sie das wegen der geringen Comoetenz nicht wohl getrennt werden könnte.”
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1645
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Streit zwischen dem “dasiegen” Rentmeister Conrad Lindeborn und den Gemeinden Altendorf und Altenstädt wegen der von diesem für seine Person verlangten Dienste. Der Rentmeister erreicht es - mit Unterstützung der Stadt Naumburg -,dass die Dörfer die verlangten Dienste abzuführen haben. Der hessische Landgraf “will keine Klagen mehr hören”.
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Lehnbrief des Caspar Hundt zu Kirchberg zugunsten des Henrich Strippelmann zu Altenstedte über “drei Viertel einer Hube Landes in der Feldmark Altenstette gelegen nach Landes Siddels Recht”..
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1648
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Die Glocken läuten den Frieden zu Münster und Osnabrück, den Westfälischen Frieden, ein. Es wurde festgelegt, dass für alle Konfessionszugehörigen der Konfessionsstand des “Normaljahres” 1624 gelten solle, sodass die beiden Orte evangelisch bleiben, weil dort 1624 ev. gepredigt worden ist (24.10.)
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1649
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Grenzbegang der Beamten, Bürgermeister und Rat samt gemeiner Bürgerschaft von Naumburg entlang der Grenzen des Amtes, protkolliert durch Notar Johann Eckhardt Frölich. Veranlasst wurde der Grenzbegang durch landesherrlichen Befehl vom 06.07., “weil in vielen Jahren die Grentze oder Schneiße nit gezogen, daß viel Irthumb vorhanden.” (4./5.8.)
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Nach Ende des 30-jährigen Krieges befinden sich von 9 Ackermännern noch 8 in Altenstädt, von 22 Köddern noch 10. Das Dorf ist “gantz ruinirt”.
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1650
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Lehnbrief des Caspar Hundt zu Kirchberg zugunsten des Johannes Köhler, Dorfmann zu Altenstädt über ein Viertel Hube Landes gelegen vor Altenstädt.
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Pfarrer ist Henrich Wagner.Nach dem Vorderblatt des älteszen Kirchenbuches von ltendorf sind ihm die Wege zu beschwerlich gewesen. Er gibt deshalb Altenstädt 1653 an Balhorn ab. Seitdem ist Altenstädt “Filiale” von Balhorn. (-1653)
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Im Ort befindet sich ein 231 cm hoher Schandpfahl (Pranger) mit zwei Handschellen an Eisenketten. Die Prangerstrafe ist die häufigste Strafart des späten Mittelalters, zuletzt wird sie zur reinen Ehrenstrafe. Der Schandpfahl befindet sich heute im Regionalmuseum Wolfhagen.
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Theis (Matthias) Ritter wird vom Nachbarn Ricus Strippelmann erschlagen: "Dieser Stripelman schlug toidt Teiges Ritter hardt bey s. eigenem Hause mit einem grossen brügel uffem Wege als er nacher heimen gehen wollen, da sie zusammen getruncken und sich gezäncket. Welchen Ich auch begraben habe zu Herrn Daniels Zeiten.“ (siehe 1652)
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1651
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Lehnbrief des Junkers Caspar Hundt zu Kirchberg zugunsten des Johannes Graßmeder, Dorfmann zu Aldenstedde über drey Viertel Hubeland. (18.11.)
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1652
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Ricuß Strippelmann erlegt 45 fl. Buße wegen Todschlags seines Nachbarn Theies Ritter (siehe 1650)
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1653
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Altenstädt verliert seinen Status als eigenständige Kirchengemeinde und wird Pfarrer Heinrich Wagner an Balhorn abgegeben. Seitdem ist Altenstädt "Filiale" von Balhorn
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1654
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Kuno von Falkenberg, Domprobst und Vormund des Erzstiftes Mainz, erlaubt dem Ritter Reinhard von Dalwigk die Wüstung Gershusen samt Gericht um 50 Pfund Heller von Hermann Hund, dem sie das Erzbstift verpfändete, zu lsen. Bei der Wiedereinlösung durch das Stift zahlt ihm dieses die gleiche Summe, ferner auch die Beträge, wofür er evtl. dem Grafen Otto von Waldeck verpfändete Güter eingelöst hat. (3.10.)
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Lehnbrief des Junkers Caspar Hundt zu Kirchberg zugunsten des Johann Rüdiger, Dorfmann zu "Alten Stette" mit einer Hufe Landes nach Landes "Siddelrecht" und Gewohnheit und "Crafft dieses Briefes" in der Feldmark von Altenstädt gelegen. (31.10)
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Die Schule in Elben hat Anspruch auf Abgaben aus den beiden halben Ackerhöfen des Lorentz Blume und Johannes Möller in Altenstädt.
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"Auftritt" der Elisabeth Ritter bei der Befragung der Altenstädter durch den Balhorner Pfr. Bartholomäus Thomas zur kirchlichen Situation von 1624, mit dem Ergebnis, dass Altenstädt endgültig evangelisch wird. siehe Kirchengeschichte
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1655
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Lehnbrief des Junkers Caspar Hundt von Kirchberg zu Gunsten des Greben zu Altenstädt, Johannes Mack über eine Wiese zu Gershausen unter der Blätterwiese gelegen. (6.7.)
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1658
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Thomas Bartholomäus, Pfarrer in Balhorn und Altenstädt, beschreibt die Schäden des 30-jährigen Krieges in seinen Gemeinden. (2.1.)
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1660
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Caspar Hundt von Kirchberg stirbt. Das Erzstift Mainz erhebt Anspruch auf das ehemalige Besitztum der Familie Hundt in Gershausen und erklärt es als heimgefallenes Lehen "in und umb Naumburg". Der Nachlaß - der "freye Burgsitz so abgebrannt, Vunndt allein der Fundus vorhanden in hiesiger Stadt Naumburg" - wird mit Ländereien an Naumburger Bürger weiterverliehen. Was in der Altenstädter Gemarkung liegt, erhalten die Altenstädter zu Lehen, wie sie sie schon vorher in Gebrauch haben. (26.5.) "Instrumentum apprehensa possessiomis deren dem Hochlöblichen Ertzstift Mayntz durch absterben Caspar Hundts von Kirchberg eröffnet, und heimgefallener Lehenstücken in und um Naumburg, Altenstett etc."
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Beschwerde des kurmainzischen Oberamtmannes gegen die Hundtische Allodialerbin Clara Anna von Buttlar wegen Anspruchs auf die im Amt Naumburg und bei Balhorn gelegenen mainzischen Lehen der Hundte von Kirchberg. Es geht um die Wiesen am Wolfsholz und um eine Trift. In den Streit sind Wolfhagen und Altenstädt einbezogen.
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Beschwerde des Oberamtmannes v. Griesheim gegen Wolfhagen wegen Irrung zwischen Wolfhagen und Altenstädt um eine Trift.
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Streitigkeiten zwischen der Gemeinde Altenstädt und dem Junker Carl von Buttlar über die Weidetrift am Mittelbusch, der ein Lehnstück von Gershausen (nach v.Buttlar) sei und zu seinem Besitz gehöre. Beschwerde der Gemeinde Altenstädt über die angemaßte Selbstherrlichkeit des Junkers, seine Übergriffe (er schlägt den Schäfer, schießt eine Kuh an und pfändet zwei Hammel) mit der Bitte um Weidegerechtigkeit seit urdenklichen Zeiten.
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Anna Clara von Buttlar erhebt Ansprüche auf die nach Mainz "heimgefallenen Güter" nach dem Tode des Caspar Hundt, ihres Vaters, seines Besitztumes "in und um Naumburg", also auch auf Gershausen.
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Die Gemeinde Altenstädt verweigert den Ackerburschen von Wolfhagen das ihnen vom Landgrafen Moritz angeblich geschenkte Gefälle von 3 albus und 4 Heller ("Käsegeld"). Die Wilfhager pfänden ihnen daraufhin einen Hammel, der ihnen aber auf dem Heimweg wieder abgenommen wird. Die Wolfhager werden gefangengenommen und in Naumburg in den Turm gesperrt, wo sie sich aber in der zweiten Nacht befreien und flüchten können. - Das Käsegeld wird noch bis 1807 bezahlt werden .
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1664
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Grentzstreit der Altenstädter mit dem Junker von Buttlar
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1665
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Altenstädt hat eine Einquartierung von Kurmainzischen Reitern. (März)
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1675
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Die Einwohner müssen dem Erzbischof Damian Hartrad Freiherr von der Leyen huldigen.
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1679
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Die Einwohner müssen dem Erzbischof Karl Heinrich Freiherr v. Metternich-Winneburg bzw. dem Erzbischof Anselm Franz Freiherr v. Ingelheim huldigen.
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1680
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Die Herren von Hertingshausen stellen zwei Lehnbriefe für Heinrich Wolf und Jost Brenner für zwei Hufen Land in der Altenstädter Gemarkung aus. Diese beiden Hufen werden am 18.12.1699 dem Erzbischof von Mainz durch Sophie von Hertingshausen verkauft (Mitwirkende: Rentmeister Johann Jacob Dielenehnn und Stadtschreiber Conrad Schlutz, beide Naumurg). (2.10.)
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1686
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Streit des Pfarrers Johannes Curtius (Kurtz) mit dem Greben Martin Löber der Filialgemeinde von Altenstädt in Balhorn wegen einer neuen Glocke, Glockenläuten und dem Pfarrergefälle. (26.4.)
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1692
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“Akten der Kasseler Regierung betreffs den der Kirche in Altenstädt (woselbsten Hessen-Kassel des jus Episcopale zu haben tendiret) zu nahe gesetzter Bau.” Reinhart Gerhold baut ein neues Haus mit Scheune an der Nordseite zu nahe an die Kirche, die dadurch zu wenig Licht erhält. Angeblich nimmt er wiederrechtlich Mauer und Grundstück der Kirche dazu in Anspruch. Beschwerdeführer ist Pfarrer Johannes Curtius in Balhorn (Ausgang unbekannt). --> siehe weiter unten
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1698
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Beschwerde des Carlo von Buttlar zu Kirchberg über Kur-Mainz wegen von demselben “practendirter” Anrechte an die Wüstung Beerstall zwischen Naumburg und Balhorn, ferner auf den Zehnten von Gershausen, einschließlich der Differenzen mit der Gemeinde Altenstädt.
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F.B. von Buttlar erhebt Beschwerde beim Erzbistum Mainz und erhebt Ansprüche und Anrechte auf die Wüstung Beerstall und den Zehnten von Gershausen. Das Gebiet sei von seinem Großvater (Caspar Hundt) gerodet worden. Es bestehe aus ungefähr 1000 Acker. Der Streit wird durch Vergleich beendet.
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