Schlagzeilen aus dem 19. Jahrhundert:
siehe auch Sonderseite “Manöver und Kindsein 1885”
Die Einwohner von Altenstädt hatten während ihrer Zugehörigkeit zum Erzbistum Mainz im Amt Naumburg bis 1802 keinen Militär- oder Kriegsdienst zu leisten, auch keine Transportmitel (Wagen und Pferde) zu stellen. Das änderte sich ab 1802 mit dem Übergang des Amtes nach Hessen.
Nach der Spezialbeschreibung des Dorfes Altenstädt von 1807 erhielt der Pfarrer “an gewöhnliche Accidenzien (Nebeneinkünften): 1. Von einer Kindtaufe gibt des Kindes Vater 8 albus und der Großvater 4 albus; 2. Beichtpfennig von jeder Person, welche jährlich 2 mal das heilige Abendmahl gebraucht, 1 albus; 3. Von der Konfirmation eines Kindes = 20 Eier; 4. Von einem Paar Brautleuten einzuschreiben = 8 albus; 5. Von der Proclamation und Copulation derselben = 1rt. (=Reichstaler), 1 Schnupftuch und 1 Citone, geschiehet aber die Copuöation in der Kirche, außerdem noch 1 Stück Fleisch, 1 Hochzeits-Leibchen, 1 Kuchen und 1 Krug Bier 6. Für einen Taufschein 8 alb; 7. Für ein Zeugnis aus dem Kirchenbuch 8 alb; 8. Für Abnahme der Buße 1 rt; 9. Von einer Leiche a) von einer alten Person = 1rt. b) von einem Kinde ? 1/2 rt.”
Dem Schulmeister stand “an gewöhnlichen Accidenzien zu: 1. von einer Taufe = 4alb; 2. von der Konfirmation eines Kindes = 7alb; 3. von einer Copulation = 4 alb; 4. vom Begräbnis a) eines “Alten”= 14alb; b) eines “Jungen” = 8alb; 5. von den Läuten der Glocken 1 Leib Brot und 1 Wurst; 6. an Schulgeld von einem Kinde jährlich = 8 alb. und täglich des Winters 2 Klipper Holz oder stattdessen jährlich = 10 alb. 8 Heller Geld”.
Nach der alten Verordnung “ist ein jeder Einwohner schuldig, die gesetzte Zahl Sperlingsköpfe, Kräheneier oder, wo es eingeführt, Maulwürfe alljährlich zu schaffen und beim Landgericht zu liefern, woselbst dergleichen vom Land-Bereuter zu verbrenne ist”. Im Jahre 1828 wurden von den Altenstädtern 727 Sperlingsköpfe und 67 Dolen-Köpfe abgeliefert.
Aus der Wolfhager Zeitung vom 7.12.1855: “Unglaublich, aber wahr! In dem nahen Altenstädt wohnt ein Vater mit 4 Kindern im Alter von 4 - 13 Jahren in einer kleinen, engen Erdschlucht, welche mit einigen Knüppeln überdeckt ist, auf welchen sich zunächst eine Schicht Reisig und alsdann eine dünne Erdschicht befindet, außerhalb des Dorfes. Die Kinder werden von ihren Vater so behandelt, daß dieselben schon im Felde bei schlechter, rauher Witterung auf einem Häufchen Kartoffelstroh und in Ställen auf Schebe übernachtet haben. (Die Gemeindeakten geben hierüber keine nähere Auskunft, um wen es sich hier gehandelt haben könnte).
18.5.1849. Auszug aus dem Protokoll des Verwaltungsamtes Fritzlar, Nr. 3029. “Tabullarischer Bericht die Visitation der Schule zu Altenstädt betreffend. Beschluss: Der Ortsvorstand hat für Anschaffung einer Kuhgrippe in den Stall des Schullehrers, sowie von 12 Schiefertafeln für notorisch arme Kinder zu sorgen, und daß dieses geschehen, ohnfehlbar binnen 3 Wochen berichtlich hierher anzuzeigen. gez. von Buttlar.”
Quelle: 1150 Jahre Alahstat - Aldenstede - Altenstädt 831-1981 von Georg Feige (1981)
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