Grenzstreit zwischen Junker Carl von Buttlar und den Altenstädtern
von Georg Feige
Und das war an einem Dienstag, den 8. November Anno 1664. Schuld war er selber. Er hatte sich berechtigt und ermächtigt gefühlt, in eigener Sache Kläger und Richter sein zu können. Nur, weil dem Altenstädter Schäfer ein paar Schafe in seinen “Mittelbusch” gelaufen waren. Als ob Schafe Grenzen kennen müssten und heillosen Schaden anrichten könnten. Auch ein Schäfer hat hinten keine Augen.
Jedenfalls erschien der Junker urplötzlich im Gelände, beschimpfte und traktierte den Altenstädter Gemeindeschäfer, schlug ihn und nahm ihm das Zeichen seiner ”Amtswürde”, den Schäferhut weg (womit die Anerkennung und der Entzug der Dienstbarkeit als ehrlicher Schäfer zwangsläufig verbunden war). Zudem und obendrein ”pfändete” der Junker ihm selbstherrlich ein paar Hammel aus seiner Herde. Der Schäfer schlug in Altenstädt Alarm und berichtete, was sich auf dem “Mittelbusch” ereignet hatte. Das war den Altenstädtern nun doch zu viel, nachdem sie sich schon wiederholt von dem Junker manches haben gefallen lassen müssen. Das Maß war voll!
Das ganze Dorf geriet in Aufruhr und empörte sich: Diesmal werden wir es dem Junker zeigen! Alles was Beine hatte bewaffnete sich mit allen möglichen Abwehr- und Verteidigungsmitteln und eilte in Richtung “Mittelbusch” und “Beerstall”. Mit einer solchen Überraschung hatte der Junker ja nun nicht gerechnet. Er war in aller Seelenruhe im Begriff, die gepfändeten Hammel in Richtung “Heimat” abzutreiben. Wie hätte er auch auf den Gedanken kommen und sich vorstellen können, dass sich einfältige Bauern einmal gegen einen Herrn von Buttlar zur Wehr aufraffen würden. Angesichts dieses Massenaufgebots muss der Junker ziemlich verblüfft gewesen sein. Die Altenstädter jagten den Junker bis in das “Elbsche Gehölz”, in dem er sich dann noch verstecken und unsichtbar machen konnte, bis die Gefahr vorüber war. Wohl waren die gepfändeten Hammel verloren gegangen, aber die weitere Bereicherung mit Altenstädter Schafen wurde ihm unmöglich gemacht und unterbunden. Im nachfolgenden Prozess beim Landesherrn, dem Erzbischof von Mainz, wurde Carl von Buttlar anbefohlen, sich gegenüber den Altenstädter wohlzuverhalten und sie in ihrer Weidegerechtigkeit nicht mehr zu stören, andernfalls er “unausweichlich mit hoher strafe zu rechnen habe”. (Der “Mittelbusch” war für den Elbenberger nur teilweise Mainzer Lehen, aber nicht dessen Eigentum.)
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