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Ortsvorsteher

Altenstädt - Ortsvorsteherin: Das Dorfoberhaupt

Hier findet Ihr Informationen über die Ortsvorsteherin und deren
Aufgaben und Maßnahmen, sowie den Altennachmittag Seniorenweihnacht)
  siehe auch Ortsbeirat
Habt Ihr Anregungen oder Beschwerden?
Ruf einfach an, nutze das Formular unten oder Besuche die OV-Sprechstunde!
Yvonne_Franke_2016
Ortsvorsteherin ist
Yvonne Franke
Auf der Höhe 25
34311 Naumburg-Altenstädt
Tel.: 05625/234
E-Mail: Ortsvorsteherin
Sprechstunde: jeden 1. Dienstag im Monat
18.00 - 19.00 Uhr im Heinrich-Schröder-Haus

Stellvertreter:
Markus_Zuschlag
Markus Zuschlag
Teichstraße 19
Tel.: 0 56 25 - 92 39 070
E-Mail: markuszuschlag@aol.com

Alle Ortsvorsteher seit der hessischen Gebietsreform finden Sie hier:
Greben, Bürgermeister und Ortsvorsteher

Formular:
Hier können Sie Anregungen oder Beschwerden direkt an den Ortsvorsteher senden!

Zur Sonderseite

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    Weitere Informationen:

Yvonne Franke als Ortsvorsteherin wiedergewählt
Bericht vom 27.04.2016
Die bisherige Ortsvorsteherin Yvonne Franke (SPD) wurde bei der konstituierenden Ortsbeiratssitzung erneut zur Ortsvorsteherin gewählt - und zwar einstimmig!
Stellvertreter wurde Markus Zuschlag (CDU).

Ortsvorsteherin zum zweiten Mal Mutter!
Bericht vom 06.04.2014
Die Ortsvorsteherin Yvonne Franke hat am 26.3.2014 die kleine Mira zur Welt gebracht.  Mit ihr freuen sich Vater Mirko und Brüderchen Finn. Herzlichen Glückwunsch!!!
Die Sprechstunde der Ortsvorsteherin wird in Kürze wieder stattfinden - bitte Presse und Altenstaedt.de beachten.

Ortsvorsteherin richtet Sprechstunde ein!
Pressebericht vom 19.6.2012
Die Ortsvorsteherin Yvonne Franke lädt alle Altenstädter Bürgerinnen und Bürger zur Sprechstunde ins Heinrich- Schröderheim ein.
Die Sprechstunde findet ab Juli jeden ersten Dienstag im Monat von 18.00- 19.00 Uhr statt.
Mir ist es ein Anliegen, stets ein offenes Ohr zu haben, für Fragen, Anregungen und Wünsche der Bewohner Altenstädts, so die Ortsvorsteherin.
Erste Sprechstunde am: 03. Juli ab 18.00. Uhr.
 

Yvonne Franke neue Ortsvorsteherin in Altenstädt
Pressebericht vom 8.5.2011
Yvonne Franke von der SPD ist bei der konstituierenden Ortsbeiratssitzung am 5.5.2011 ohne Gegenstimme zur neuen Ortsvorsteherin von Altenstädt gewählt worden. Sie ist damit die erste Frau, die das Amt des Ortsvorstehers in der Stadt Naumburg wahrnimmt und Nachfolgerin von Bernd Ritter, der sich nach 14 Jahren nicht mehr zur Wahl stellte.
Die 33-jährige Industriemechanikerin ist gleichzeitig Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und begleitet auch den Vorsitz des SPD Ortsverein Altenstädts. Sie war bereits seit 2001 Mitglied des Ortsbeirates und dort als stellvertretende Ortsvorsteherin tätig.
Zu den ersten Gratulanten gehörten Bürgermeister Stefan Habel und der scheidende Ortsvorsteher Bernd Ritter.
Zum Stellvertreter wurde David von Knebel – ebenfalls SPD – gewählt.
Als erste Aktivität kündigte Franke das Weiterführen des Seniorentreffens an. Der bisherige Seniorenbeirat hatte sich aus Altersgründen nach über 10 Jahren und 100 Seniorentreffen zurückgezogen.
Jetzt soll versucht werden, eine neue Organisation auf die Beine zu stellen. Der Ortsbeirat hat deshalb beschlossen, bereits am 29. Juni ein Seniorentreffen zu organisieren. Unterstützer dürfen sich bereits jetzt bei der Ortsvorsteherin melden.

Bürgermeister Stefan Hable und der ehemalige Ortsvorsteher Bernd Ritter beglückwünschen die neue Ortsvorsteherin

Wahlschreiben zur Kommunalwahl am 27.3.2011:

Liebe Altenstädterinnen,
Liebe Altenstädter,

ich möchte mich an dieser Stelle an Sie wenden und mich bei Ihnen als erstmals als Ortsvorsteherin bewerben.
Ich heiße Yvonne Franke, bin 33 Jahre alt, verheiratet
und habe einen Sohn.

Altenstädt hat in den letzten Jahren eine tolle Entwicklung gemacht, nicht zuletzt auch durch die Dorferneuerung hat sich einiges verändert.
Aber wir dürfen uns nicht auf Erreichtem ausruhen. Wir sollten uns weiter entwickeln, auch wenn die leeren Stadtkassen nur noch wenig Spielraum zur Realisierung von Projekten lassen.

Ich möchte gern eine Altenstädter Dorf- und Ideenwerkstatt einrichten.
Dort wollen wir gemeinsam mit Ihnen und dem Ortsbeirat Ideen für Altenstädt entwickeln, ohne aber die Augen vor den Problemen zu verschließen.
In der Dorf- und Ideenwerkstatt kann jeder mitarbeiten, auch themenbezogen und zeitlich begrenzt.

Ich werde zusammen mit dem Ortsbeirat das Seniorentreffen weiterführen und einen neuen Seniorenbeirat versuchen zu bilden.

Für meine eventuelle Wahl als Ortsvorsteherin wünsche ich mir eine offene, ehrliche und vorurteilsfreie Zusammenarbeit aller Altenstädter. Denn wie heißt es: Nur gemeinsam sind wir stark.

Ich wünsche mir auch weiterhin so engagierte Bürgerinnen und Bürger, damit wir auch in Zukunft gern in unserem Dorf leben.

Herzliche Grüße


Ihre Yvonne Franke

Aufgaben  des Ortsvorsteher

Gemäß der Hessischen Gemeindeordnung ist der Ortsvorsteher der Vorsitzende des Ortsbeirat und wird aus dessen Reihen gewählt.
Die detaillierten Aufgaben des Ortsvorstehers werden von der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt in deren „Geschäftsordnung für Ortsbeiräte“ festgelegt. Deshalb können diese auch von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich sein.

Für Naumburg gilt die „Geschäftsordnung für Ortsbeiräte“ (GoOb) mit der Neufassung vom 08.12.2000.
Als Aufwandsentschädigung erhält der Ortsvorsteher zur Zeit 300,-€ pro Jahr
Die Aufgaben des Ortsvorstehers sind im § 11 geregelt, der hier nun nachzulesen ist:

§ 11 Aufgaben des Ortsvorstehers
(1) Aus dem Aufgabenbereich des Magistrats hat der Ortsvorsteher unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen folgende Aufgaben, soweit nicht der Ortsbeirat zuständig ist:
1. Durchführung bzw. Mitwirkung bei Ehrungen
   (Anmerkung: bei Jubiläen werden die Ehrungen i.d.R. von ortsansässigen Magistratsmitgliedern durchgeführt!)
2. Durchführung von öffentlichen Feierstunden (z.B. Altenweihnachtsfeier).
3. Tätigkeit als Wahlvorsteher für die örtlichen Stimmbezirke bei Wahlen und Mitwirkung bei der Vorbereitung von Wahlen.
4. Entgegennahme und kurzfristiges Aufbewahren von Fundsachen.
5. Überwachung und Vergabe der örtlichen Gemeinschaftshäuser (ausgenommen “Haus des Gastes” und Stadthalle auf dem Burghain)
6. Beaufsichtigung und Überwachung öffentlicher Einrichtungen, wie
   a) der Straßen, Wege und Plätze einschl. der Straßenbeleuchtung
   b) der Kanalisation - ausgenommen der Kläranlagen -
   c) der Wasserversorgung
   d) der Viehwagen
   e) der Jugendräume
   f) der öffentlichen Spielplätze
   g) der Buswartehäuschen
   h) der örtlichen Friedhöfe
7. Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung hinsichtlich des Einsatzes städtischer Mitarbeiter/innen, Maschinen und Geräte, insbesondere bei der Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen, der Pflege von Wegeseitengräben, der Kanalreinigung und der Straßenbeleuchtung.
8. Mitwirkung bei der Vermietung und Verpachtung örtlicher Objekte
9. Mitwirkung bei der örtlichen Fremdenverkehrsförderung und Ortsbildverschönerung

(2) Zur Regulierung kleinerer Schäden an öffentlichen Einrichtungen (einschl. Ersatzbeschaffungen) nach den Ziffern 5 und 6 d bis h wird der Ortsvorsteher zur Vergabe von Aufträgen bis zu 255,00 € im Einzelfall ermächtigt. Hierfür legt die Stadtverordnetenversammlung pro Ortsbezirk bzgl. der Unterhaltung der Grundstücke und des sonstigen unbeweglichen Vermögens sowie für Geräte und Ausstattungsgegenstände ein jährliches Budget fest. Der Ortsvorsteher leitet die entsprechenden Rechnungen nach Bescheinigung der Richtigkeit der Lieferung oder Leistung an die Stadtverwaltung weiter. Über größere Instandsetzungs- oder Erneuerungsmaßnahmen unterrichtet der Magistrat vorab den Ortsvorsteher.

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