Nutzungsvereinbarung über das Heinrich-Schröder-Haus
Der Ortsbeirat hatte bereits im Jahr 2001 einen Entwurf für eine Nutzungsvereinbarung mit der Ev. Kirchengemeinde beschlossen. Dieser liegt dem Kirchenvorstand seit geraumer Zeit vor und muss nun noch verhandelt werden. Grund ist lt. Ortsbeirat, dass aufgrund erheblicher öffentlicher Mittel, die in das Haus der Kirche geflossen sind, die nicht-kirchlichen Nutzungen entsprechend klar geregelt werden sollten, um keine Missverständnisse und -interpretationen aufkommen zu lassen. Hier der Entwurf:
Vereinbarung
zwischen der
Evangelischen Kirchengemeinde Altenstädt
und dem
Ortsbeirat Altenstädt (oder Stadt Naumburg)
über die Nutzung des Heinrich-Schröder-Hauses
Das Heinrich-Schröder-Haus befindet sich im Eigentum der Evangelischen Landeskirche.
Im Rahmen der Dorferneuerung wurde das Haus Vollständig renoviert, wobei neben öffentlichen Landesmittel auch Finanzmittel der Stadt Naumburg eingeflossen sind.
Die Evangelische Kirchengemeinde Altenstädt und der Ortsbeirat Altenstädt vereinbaren Regelungen der nicht-kirchlichen Nutzung.
Die Regelung gilt auf unbestimmte Zeit und kann im gegenseitigem Einverständnis jederzeit geändert werden.
Folgende Vereinbarungen werden getroffen:
- Die Toiletten können bei öffentlichen Veranstaltungen auf dem Dorfplatz genutzt werden.
Die Nutzung erfolgt gegen einen Kostenbeitrag von _______€ pro Tag. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Toiletten wieder zu säubern. Es wird eine Kaution von 50 € hinterlegt.
- Die Räumlichkeiten des Kinderlandes Kunterbunt sind diesem auf unbestimmte Zeit mietfrei zu überlassen, Nebenkosten sind zu erstatten. Bei einer eventuellen Auflösung des Vereins sind die Räumlichkeiten weiterhin für nicht-kirchliche Zwecke zur Verfügung zu stellen. Die Nutzungsbestimmung erfolgt durch den Ortsbeirat Altenstädt unter Mitbestimmung der ev. Kirchengemeinde.
- Die Nutzung des Gruppenraumes 2 mit Küche steht auch allen Vereinen und Privatpersonen offen. Die Nutzung erfolgt gegen Gebühren, deren Höhe in einer separaten Gebührensatzung festgelegt wird. Die Gebührensatzung ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Die Vergabe erfolgt über die/den Hausmeisterin.
- Die Nutzung des Hauses als Übernachtungsmöglichkeit steht auch allen Vereinen und Privatpersonen offen. Die Nutzung erfolgt gegen Gebühren, deren Höhe in einer separaten Gebührensatzung festgelegt wird. Die Gebührensatzung ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Die Vergabe erfolgt über die/den Hausmeisterin
Diese Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
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Für die Evang. Kirchengemeinde Altenstädt für den Ortsbeirat Altenstädt
(oder Magistrat)
Altenstädt, den ____________
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