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Aktion Zone 30

Aktion des Ortsbeirates Altenstädt:

Tempo 30 in Kasseler Straße abgelehnt

Pressebericht vom 21.9.09

Der Altenstädter Ortsbeirat führte aufgrund vieler Beschwerden eine Unterschriftenaktion durch, bei der die Forderung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Kasseler Straße im Bereich der zwei Bushaltehaltestellen, die auch von den Schulkindern genutzt wird, zum Ausdruck gebracht wurde. Insgesamt hatten knapp 300 Altenstädter ihre Unterschrift geleistet.

Anfang September wurde nun die Unterschriftenliste Uwe Siewert von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Kassel vor Ort übergeben. Ortsvorsteher Bernd Ritter sowie die Ortsbeiratsmitglieder Horst Kranz und Dieter Wiegand erläuterten Herrn Siewert morgens während des Berufsverkehrs die Verkehrssituation und das Anliegen der Altenstädter.
Seit langem gibt es Bestrebungen, den Straßenabschnitt zum Kindergarten zumindest mit einem Hinweisschild zu versehen, was bisher ebenso abgelehnt wurde. Hinzu kam jetzt noch die Errichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle direkt an der Hauptstraße sowie Beschwerden der Anwohner. Obwohl im Bereich Kindergartenzuweg und der Kasseler Straße ortsauswärts durch Baumpflanzmaßnahmen bereits im Rahmen der Dorferneuerung verkehrsberuhigende Maßnahmen durchgeführt wurden, ist gerade im Bereich der Einmündung Wolfhager Straße/ Teichstraße eine unübersichtliche Verkehrssituation vorhanden, die auch schon zu Unfällen - bisher zum Glück nur mit Blechschäden - geführt hat. Genau dieser Bereich wird zu Schul- und Kindergartenzeiten sehr stark von Kindern frequentiert. Zusätzlich befindet sich dort die Landmetzgerei Döring mit entsprechender Fußgänger- und PKW-Frequentierung. Außerdem kommt es nach Auskunft der Anwohner durch zunehmenden Schwerverkehr zu Schädigungen an einigen Häusern. Mit einer Reduzierung der Geschwindigkeit in diesem Bereich würde ein erhebliches Gefahrenpotenzial entschärft, so Ortsvorsteher Bernd Ritter.
Uwe Siewert konnte zwar die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger verstehen, doch wie bereits in vorhergehenden Verkehrsschauen mit weiteren Vertretern fachkundiger Behörden, konnte er keine Gefahrenlage erkennen, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Dabei beruft sich Siewert auch auf den rechtlichen Rahmen. Gemäß der Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 9 StVO dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bestimmter in § 45 StVO genannter Rechtsgüter erheblich übersteigt. Die innerörtliche Richtgeschwindigkeit beträgt 50 km/h, damit würde bereits auf Begebenheiten bzw. Beeinträchtigungen die üblicherweise innerhalb einer Ortschaft bestehen Rücksicht genommen. Eine "Überregulierung" in Form von weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen oder anderer Einschränkungen entspräche nicht dem Grundsatz in der Straßenverkehrsordnung "soviel wenig Verkehrszeichen wie möglich, so viel Verkehrszeichen wie nötig", so Siewert.
Auf den Hinweis von Ritter, dass aber solche 30er Zonen in vielen anderen Orten auch an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen eingerichtet seien, verwies Siewert auf eine Anordnung des Regierungspräsidiums, bei der darauf hingewiesen wurde, dass der Erlass (IV b 4 - 66k 08-01 v. 06.08.1991), der sich mit der Errichtung von Tempo 30-Zonen befasst, mittlerweile außer Kraft getreten ist. „Die nachgeordneten Fachaufsichtsbehörden wurden gebeten im Rahmen Ihrer Arbeit ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Anwendung der Regelung sachgerecht ausgelegt wird. Sofern in anderen Städten/Gemeinden noch solche Tempo 30-Zonen auf den angesprochenen klassifizierten Straßen existieren, so ist es möglich, dass diese noch aufgrund vorheriger Regelungen eingerichtet wurden.“ Zum jetzigen Zeitpunkt würden auch in anderen Städten und Gemeinden solche Zonen nicht mehr eingerichtet werden.
Über Alternativen, wie Fußgängerwege, könne nach gedacht werden, doch Siewert erläuterte, dass dann nur Überwege mit Ampelanlagen die Verkehrssituation sicherer machen würden. Eine solche Anlage sei aber, so Ortsvorsteher Bernd Ritter, nur mit sehr hohen Kosten verbunden und außerdem würde es äußerst schwierig sein, sich hier auf einen sinnvollen Standort zu einigen.

Hier die offizielle Stellungnahme:

E-Mail von Herrn Siewert vom 16.9. mit Ergänzung vom 21.9.09

Sehr geehrter Herr Ritter,

zunächst möchte ich mich für das kostruktive Gespräch mit Ihnen und weiteren Vertretern des Ortsbeirates im Rahmen des Ortstermins am 08.09.2009 und die Übergabe des Ergebnisses einer Unterschriftenaktion in Ihrer Gemeinde bedanken.

In dem Gespräch baten Sie darum, die von mir vorgetragenen rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Forderung einer Tempo 30 - Zone in der Kasseler Straße im Bereich ab Bushaltestelle gegenüber Einmündung Schiller Straße bis zur Einmündung "Auf dem Lindengarten", Ihnen auch schriftlich (in Form einer E-Mail) zukommen zu lassen. Ich nehme daher zu Ihrem Antrag wie folgt schriftlich Stellung:

Mit Ihrer Unterschriftenaktion beantragen Sie die Einrichtung einer Tempo 30 - Zone in der Kasseler Straße im Bereich ab Bushaltestelle gegenüber Einmündung Schiller Straße bis zur Einmündung "Auf dem Lindengarten". Bei der Kasseler Strasse handelt es sich um einen Teilbereich der Landesstraße 3215. Die Einrichtung von Tempo 30-Zonen richtet sich nach den Vorgaben des § 45 Abs. 1c Straßenverkehrsverordnung (StVO). Hiernach ordnen die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrraddichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 - Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen - Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken. Wie bereits zuvor erwähnt, handelt es sich bei der Kasselr Straße um eine sogenannte klassifizierte Straße (Landesstraße), die Anordnung einer Tempo 30 - Zone (oder auch geringere Geschwindigkeit) verbietet sich daher. An die gesetzlichen Vorgaben bin ich gebunden.

Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen dürfen gemäß § 45 Abs. 9 StVO insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bestimmter in § 45 StVO genannter Rechtsgüter erheblich übersteigt. Die innerörtliche Richtgeschwindigkeit beträgt 50 km/h, damit wird bereits auf Begebenheiten bzw. Beeinträchtigungen die üblicherweise innerhalb einer Ortschaft bestehen Rücksicht genommen. Eine "Überregulierung" in Form von weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen oder anderer Einschränkungen entspricht nicht dem Grundsatz in der Straßenverkehrsordnung "soviel wenig Verkehrszeichen wie möglich, so viel Verkehrszeichen wie nötig". Eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt, konnte auch im Rahmen der Ortsbesichtigung nicht festgestellt werden.

Bereits in vorhergehenden Verkehrsschauen, mit weiteren Vertretern fachkundiger Behörden, wurde die Notwendigkeit weiterer verkehrsbeschränkender Maßnahmen nicht festgestellt.

Ihrem Antrag kann daher aus zuvor genannten Gründen nicht entsprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Siewert
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Uwe Siewert
Der Landrat des Landkreises Kassel
- Aufsicht und Ordnung -
-Straßenverkehrsbehörde-

Ergänzung:
Mit der Anordnung des Regierungspräsidiums wurde lediglich darauf hingewiesen, dass der Erlass (Erlass IV b 4 - 66k 08-01 v. 06.08.1991) mittlerweile außer Kraft getreten ist. Zum Einen ist der Erlass, der sich mit der Errichtung von Tempo 30-Zonen befasst, durch Zeitablauf und zum Anderen auch durch die mittlerweile in die StVO eingeflossenen Änderungen hinfällig geworden.
Die nachgeordneten Fachaufsichtsbehörden wurden gebeten im Rahmen Ihrer Arbeit ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Anwendung der Regelung sachgerecht ausgelegt wird. Es werden sicherlich keine Sonderkontrollen diesbezüglich durchgeführt. Sofern in anderen Städten/Gemeinden noch solche Tempo 30-Zonen auf den angesprochenen klassifizierten Straßen existieren, so ist es möglich, dass diese noch aufgrund vorheriger Regelungen eingerichtet wurden. Zum jetzigen Zeitpunkt würden auch in anderen Städten und Gemeinden solche Zonen nicht mehr eingerichtet werden.

Altenstädter Unterschriftenaktion für Tempo 30

ACHTUNG:
Aktion endet am 14.6.09!!! BITTE NOCH MITMACHEN!

Der Altenstädter Ortsbeirat führt im Monat Mai (2009) eine Unterschriftenaktion durch. Dabei geht es um die Forderung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Kasseler Straße im Bereich der zwei Bushaltehaltestellen, die auch von den Schulkindern genutzt wird. Ziel ist es, zum einen die Meinung der Altenstädter Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zum anderen bei positiver Resonanz den zuständigen Behörden, die bisher Temporeduzierungen ablehnend gegenüber stehen, von der Notwendigkeit und dem Bürgerwillen zu überzeugen. Seit langem gibt es Bestrebungen, den Straßenabschnitt zum Kindergarten zumindest mit einem Hinweisschild zu versehen, was bisher ebenso abgelehnt wurde. Hinzu kam jetzt noch die Errichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle direkt an der Hauptstraße sowie Beschwerden der Anwohner. Obwohl im Bereich Kindergartenzuweg und der Kasseler Straße ortsauswärts durch Baumpflanzmaßnahmen bereits im Rahmen der Dorferneuerung verkehrsberuhigende Maßnahmen durchgeführt wurden, ist gerade im Bereich der Einmündung Wolfhager Straße/ Teichstraße eine unübersichtliche Verkehrssituation vorhanden, die auch schon zu Unfällen - bisher zum Glück nur mit Blechschäden - geführt hat. Genau dieser Bereich wird zu Schul- und Kindergartenzeiten sehr stark von Kindern frequentiert. Zusätzlich befindet sich dort die Landmetzgerei Döring mit entsprechender Fußgänger- und PKW-Frequentierung. Außerdem kommt es nach Auskunft der Anwohner durch zunehmenden Schwerverkehr zu Schädigungen an einigen Häusern. Mit einer Reduzierung der Geschwindigkeit in diesem Bereich würde ein erhebliches Gefahrenpotenzial entschärft, so Ortsvorsteher Bernd Ritter. Allerdings wird das nach Befürchtung des Ortsvorstehers ein die Geduld prüfendes Vorhaben, zeigen doch ähnliche Forderungen wie schwer man sich tut solchen Anliegen behördlicherseits zu entsprechen. Umso wichtiger, dass sich viele Altenstädter an der Unterschriftenaktion beteiligen, so Ritter abschließend.
Unterschriftenlisten liegen aus in der Metzgerei Döring, der Blumenscheune, dem Haarlekin sowie dem Kindergarten. Zusätzlich kann man sich bei den Ortbeiratsmitgliedern eintragen.

Bernd Ritter
Ortsvorsteher

Unterschriftenliste hochladen:

Altenstädter Ortsbeirat und Anwohner fordern Zone 30
In der letzten Altenstädter Ortsbeiratssitzung waren auch Anwohner der Kasseler Straße/ Kreuzungsbereich Wolfhager Straße anwesend und erläuterten den Ortsbeiratssmitgliedern die Situation in diesem Straßenbereich aus ihrer Sicht. Dabei seien neben Gefährdungen durch das steigende Verkehrsaufkommen insbesondere von Kindern in diesem unübersichtlichen Abschnitt auch Erschütterungen an und in den Häusern überdurchschnittlich und führten neben den Belastungen für die Bewohner über kurz oder lang auch zu Schäden an den Häusern.
Die Mitglieder des Ortsbeirates ließen sich davon überzeugen, insbesondere auch auf die unübersichtliche Situation in diesem Bereich hinweisend. Die Kreuzung und der angrenzende Straßenraum wird hier von vielen Schul- und Kindergartenkindern überquert, da sich hier zwei Schulbushaltestellen und der Kindergartenzuweg befinden. Darüber hinaus befindet sich nahe der Kreuzung die Metzgerei Döring mit einem Parkplatz und entsprechender Kundenfrequenz. Bisher sei es zum Glück nur zu Blechschäden gekommen, so der Ortsbeirat.
Deshalb fordert man jetzt in diesem Bereich der Landstraße die Einführung einer Zone 30, um den Verkehr entsprechend zu verlangsamen und Gefährdungen als auch Erschütterungen zu vermindern.
Thomas Fingerling, anwesender Hauptamtsleiter kündigte an, einen Vororttermin mit den zuständigen Behörden zu vereinbaren, damit entsprechend das Anliegen von Anwohnern und Ortsbeirat erörtert werden könne.
 
Bernd Ritter
Ortsvorsteher    siehe auch OB-Protokoll

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