Aktion des Ortsbeirates Altenstädt:
Tempo 30 in Kasseler Straße abgelehnt
Pressebericht vom 21.9.09
Der Altenstädter Ortsbeirat führte aufgrund vieler Beschwerden eine Unterschriftenaktion durch, bei der die Forderung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Kasseler Straße im Bereich der zwei Bushaltehaltestellen, die auch von den Schulkindern genutzt wird, zum Ausdruck gebracht wurde. Insgesamt hatten knapp 300 Altenstädter ihre Unterschrift geleistet.
Anfang September wurde nun die Unterschriftenliste Uwe Siewert von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Kassel vor Ort übergeben. Ortsvorsteher Bernd Ritter sowie die Ortsbeiratsmitglieder Horst Kranz und Dieter Wiegand erläuterten Herrn Siewert morgens während des Berufsverkehrs die Verkehrssituation und das Anliegen der Altenstädter. Seit langem gibt es Bestrebungen, den Straßenabschnitt zum Kindergarten zumindest mit einem Hinweisschild zu versehen, was bisher ebenso abgelehnt wurde. Hinzu kam jetzt noch die Errichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle direkt an der Hauptstraße sowie Beschwerden der Anwohner. Obwohl im Bereich Kindergartenzuweg und der Kasseler Straße ortsauswärts durch Baumpflanzmaßnahmen bereits im Rahmen der Dorferneuerung verkehrsberuhigende Maßnahmen durchgeführt wurden, ist gerade im Bereich der Einmündung Wolfhager Straße/ Teichstraße eine unübersichtliche Verkehrssituation vorhanden, die auch schon zu Unfällen - bisher zum Glück nur mit Blechschäden - geführt hat. Genau dieser Bereich wird zu Schul- und Kindergartenzeiten sehr stark von Kindern frequentiert. Zusätzlich befindet sich dort die Landmetzgerei Döring mit entsprechender Fußgänger- und PKW-Frequentierung. Außerdem kommt es nach Auskunft der Anwohner durch zunehmenden Schwerverkehr zu Schädigungen an einigen Häusern. Mit einer Reduzierung der Geschwindigkeit in diesem Bereich würde ein erhebliches Gefahrenpotenzial entschärft, so Ortsvorsteher Bernd Ritter. Uwe Siewert konnte zwar die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger verstehen, doch wie bereits in vorhergehenden Verkehrsschauen mit weiteren Vertretern fachkundiger Behörden, konnte er keine Gefahrenlage erkennen, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Dabei beruft sich Siewert auch auf den rechtlichen Rahmen. Gemäß der Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 9 StVO dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bestimmter in § 45 StVO genannter Rechtsgüter erheblich übersteigt. Die innerörtliche Richtgeschwindigkeit beträgt 50 km/h, damit würde bereits auf Begebenheiten bzw. Beeinträchtigungen die üblicherweise innerhalb einer Ortschaft bestehen Rücksicht genommen. Eine "Überregulierung" in Form von weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen oder anderer Einschränkungen entspräche nicht dem Grundsatz in der Straßenverkehrsordnung "soviel wenig Verkehrszeichen wie möglich, so viel Verkehrszeichen wie nötig", so Siewert. Auf den Hinweis von Ritter, dass aber solche 30er Zonen in vielen anderen Orten auch an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen eingerichtet seien, verwies Siewert auf eine Anordnung des Regierungspräsidiums, bei der darauf hingewiesen wurde, dass der Erlass (IV b 4 - 66k 08-01 v. 06.08.1991), der sich mit der Errichtung von Tempo 30-Zonen befasst, mittlerweile außer Kraft getreten ist. „Die nachgeordneten Fachaufsichtsbehörden wurden gebeten im Rahmen Ihrer Arbeit ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Anwendung der Regelung sachgerecht ausgelegt wird. Sofern in anderen Städten/Gemeinden noch solche Tempo 30-Zonen auf den angesprochenen klassifizierten Straßen existieren, so ist es möglich, dass diese noch aufgrund vorheriger Regelungen eingerichtet wurden.“ Zum jetzigen Zeitpunkt würden auch in anderen Städten und Gemeinden solche Zonen nicht mehr eingerichtet werden. Über Alternativen, wie Fußgängerwege, könne nach gedacht werden, doch Siewert erläuterte, dass dann nur Überwege mit Ampelanlagen die Verkehrssituation sicherer machen würden. Eine solche Anlage sei aber, so Ortsvorsteher Bernd Ritter, nur mit sehr hohen Kosten verbunden und außerdem würde es äußerst schwierig sein, sich hier auf einen sinnvollen Standort zu einigen.
Hier die offizielle Stellungnahme:
|