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Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Altenstädt - das politische Sprachrohr des Ortes
Viel Entscheidungskompetenz hat der Ortsbeirat nicht - obwohl die Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Stadt Naumburg vom 8.12.2000 die Aufgaben und Befugnisse etwas erweiterte (siehe Satzung unten).
OB-Mitglieder seit der Gebietsreform gibt es unter Wahlen.

Der Ortsbeirat Altenstädt hat 9 Mitglieder und befindet sich in der Wahlzeit 2016-2021 (Konstituierung: 27.04.2016)
Die politische Zusammensetzung: 5 SPD, 3 CDU, 1 FWG (siehe unten).
Hinzu kommt ein Schriftführer, der sich aber i.d.R. aus dem Ortsbeirat rekrutiert; die Magistratsmitglieder und ortsansässigen Stadtverordnetenmitglieder haben Rederecht. In der Praxis kommen aber auch Besucher und Gäste zu Wort.
In der Regel tagt der Ortsbeirat vor einer Stadtverordnetensitzung, abwechselnd in den verschiedenen Gaststätten (soweit geöffnet) oder dem DGH. Die Sitzungen sind öffentlich (siehe auch Protokolle).

Regelmäßig und bei Bedarf trifft sich der Ortsbeirat mit Vereinsvertretern und Gewerbetreibenden.
Hier wird auch über aktuelle Initiativen bzw. Anträge des Ortsbeirates informiert.
Sitzungstermine: siehe Terminkalender! Siehe auch “Bürgerschaftliche Aktivitäten”.
Hier geht es zur Seite des Ortsbeirates der Wahlperiode 2006-2011 und Ortsbeirates der Wahlperiode 2011-2016.

Name

Partei/
Wähler-
gemeinschaft

Tel./
Adresse

Foto

Yvonne Franke
Ortsvorsteherin

SPD

234
Auf der Höhe 25
E-Mail

Franke_Yvonne_012016

Bernd Ritter

SPD

0159-02383541
Wolfhager Str. 14
E-Mail

Ritter_Bernd_01_2016

Matthias von Knebel

SPD

Jagdhausstraße 11

Matthias_von_Knebel_2016

Dieter Wiegand

SPD

1252
Akazienstraße 2

Dieter_Wiegand_2016

Mirco Franke

SPD

234
Auf der Höhe 25
E-Mail

Franke_Mirco_2016

Markus Zuschlag
Stellv. Ortsavorsteher

CDU

242
Teichstraße 19
E-Mail

Zuschlag_Markus_01_2016

Stefan Lapp

CDU

 

Lapp_Stefan_2016

Markus Schlutz

CDU

5203

Markus Schlutz2016

 

Helene Feil

FWG

5548
Wolfhager Strasse 6a

 


Schriftführer

i.d.R. OV

 

 

Satzung:
Die Aufgaben und Befugnisse des Ortsbeirates werden in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) §§81-82 und in der “Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Stadt Naumburg” geregelt.
Ein Ortsbeirat kann in einem Ortsbezirk gebildet werden. In Naumburg haben alle Stadtteile sowie die Kernstadt einen Ortsbeirat.

Hier nun die zur Zeit gültige Geschäftsordnung (gültig ab 3.3.2015):

Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Stadt Naumburg

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