*) Veranstaltung von anerkannten Trägern der Jugendhilfe: Ist eine Veranstaltung eine “jugendpflegerische Veranstaltung”, so gibt es Ausnahmen bei den Alters- und Zeitgrenzen. Dies sind Veranstaltungen, die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe, Jugendfeuerwehren, Vereinen etc. durchgeführt werden. Es ist eine zusätzliche Prüfung der Jugendeignung der Veranstaltung durch den Veranstalter erforderlich. Nur solche Veranstaltungen sind bevorrechtigt, die aufgrund ihrer Ausrichtung erwarten lassen, dass die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen wird. Erziehungsbeauftragter: Eine erziehungsbeauftragte Person ist, wer über 18 Jahre alt ist und aufgrund einer Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten (i.d.R. Eltern) zeitweise oder auf Dauer Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Dies umfasst neben der Sorge und Pflege insbesondere das Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsecht
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