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Jugend aktiv

Jugend in Altenstädt - Leben in Altenstädt

In Altenstädt gibt es nicht nur den Jugendraum!
Treffpunkt ist vor allem der Dorfplatz mit seinem Basketballkorb und Spielfläche zum Inlinern oder Rollhockeyspielen!

ABER: BITTE AUCH AN DIE ANWOHNER DENKEN

 
Zu viel Krach kann nämlich NERVEN!

Natürlich gibt es noch mehr Treffpunkte:
 - den Bolzplatz auf dem Semmet
 - den Sportplatz
 - oder wo man sonst halt Lust hat

Zusammen Spaß haben kann man aber besonders in
den Vereinen, die viel für Jugendliche anbieten!

Angebote für Jugendliche gibt es bei

  -  Schützenverein Altenstädt
  -  Fußballverein FC Altenstädt
  -  Freiwillige Feuerwehr Altentstädt
  -  Posaunenchor Altenstädt
oder auch beim Altenstädter Burschenclub

Und wer mitreden will und sich politisch aktiv betätigen will,
findet auch in Altenstädt Ansprechpartner (siehe Politik)

Oder wie wär es mit einem Engagement in den Kirchengemeinden, bei denen es auch Jugendgruppen gibt,
z.B. Jugendtreff und Kinderkirche (SELK oder Ev. Landeskirche)

Haben wir etwas vergessen ? Bitte mitteilen!

Hinweis:
Jugendschutzrechtliche Bestimmungen um Überblick:
(aus: “Infoblatt der nordhessischen Jugend- und Ordnungsämter - Checklisten für die Praxis” -
ist beim Jugendarbeiter erhältlich (ohne Gewähr!).

 

unter 14 J.

14-16 J.

16-18 J.

Bemerkung

Aufenthalt in Gaststätten

 

 

bis 24.00 Uhr

in Begleitung von erziehungsbeauftragter Person *) für alle möglich

Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen z.B. Disco

 

 

bis 24.00 Uhr

in Begleitung von erziehungsbeauftragter Person für alle möglich

Tanzveranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe *)

bis 22.00 Uhr

bis 24.00 Uhr

bis 24.00 Uhr

 

Abgabe und Verzehr branntweinhaltiger Getränke z.B. Schnaps

 

 

 

 

Abgabe und Verzehr anderer alkoholischer Getränke z.B. Bier

 

 

 

 

Abgabe und Konsum von Tabakwaren

 

 

 

 

Besuch öffentlicher Filmveransaltungen

bis 20.00 Uhr

bis 22.00 Uhr

bis 24.00 Uhr

entsprechend  der Altersfreigaben

*)
Veranstaltung von anerkannten Trägern der Jugendhilfe:
Ist eine Veranstaltung eine “jugendpflegerische Veranstaltung”, so gibt es Ausnahmen bei den Alters- und Zeitgrenzen. Dies sind Veranstaltungen, die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe, Jugendfeuerwehren, Vereinen etc. durchgeführt werden.
Es ist eine zusätzliche Prüfung der Jugendeignung der Veranstaltung durch den Veranstalter erforderlich. Nur solche Veranstaltungen sind bevorrechtigt, die aufgrund ihrer Ausrichtung erwarten lassen, dass die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen wird.
Erziehungsbeauftragter:
Eine erziehungsbeauftragte Person ist, wer über 18 Jahre alt ist und aufgrund einer Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten (i.d.R. Eltern) zeitweise oder auf Dauer Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Dies umfasst neben der Sorge und Pflege insbesondere das Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsecht

Jugendschutzgesetzt aufrufen:

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