Geschichte und Beschreibung: Wenn auch hier aufgeführt, ist die Jagdgenossenschaft kein Verein, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. In die Jagdgenossenschaft kann man auch nicht einfach eintreten, denn deren Mitglieder sind Eigentümer bejagbarer Grundstücke in der Gemarkung Altenstädt. Begründet wird dies dadurch, dass nach deutschem Recht das Jagdrecht untrennbar mit Grundeigentum verknüpft ist. Als bejagbare Grundstücke werden nur Bereiche außerhalb geschlossener Besiedlung in Wald und Flur bezeichnet. Von der gesamten Gemarkung Altenstädt mit einer Fläche von 740 ha gelten ca. 675 ha als bejagbar und bilden das Jagdrevier Altenstädt. Nach 1945 wurde die Jagd im Altenstädter Revier gemeinsam von einem Wolfhager Jäger und einem örtlichen Geschäftsmann ausgeübt. Ihnen folgten 1956 die Gütersloher Familie Heimer, die über 24 Jahre die jagdlichen Rechte und Pflichten von der Jagdgenossenschaft Altenstädt pachtete. Seit der Unterbrechung zwischen den Jahren 1980 bis 1993 durch die Pächter Bornemann, Köhlhoff und Goldstein, wird das Revier wieder von einem Familienangehörigen der Familie, Herrn Günter Heimer, gepachtet. Die Kontinuität wird durch die erneute Pachtverlängerung ab April 2006 bestätigt. Der Pachterlös für das Jagdrevier wird auf Beschluss der Jagdgenossen auf einer Jahreshauptversammlung in der Regel zu gemeinnützigen Zwecken verwandt, wobei der Schwerpunkt im Ausbau und Erhalt der öffentlichen Wirtschaftswege in der Altenstädter Gemarkung liegt. Des weiteren wurden von den Jagdgenossen in den letzten 15 Jahren zahlreiche Betriebsbesichtigungen und Tagesfahrten unternommen. Die Vorsitzenden der Jagdgenossen in den letzten 60 Jahren waren der damalige Bürgermeister Heinrich Klapp (bis 1975) und Ernst Döring (bis 1985). Ihnen folgte Heinrich Wicke (bis 2011) und Markus Zuschlag (ab 2011).
Vorstand 2006: Karl-Heinz Römer, Walter Riedemann, Helmut Zuschlag, Rudi Döring, Heinrich Wicke (Vorsitzender), Herbert Kimm, Peter Homburg (stellvertr. Vorsitzender)
aus: Festschrift zur 1175-Jahrfeir 2006
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