Altenstädt bezieht sein Trinkwasser aus Wolfhagen
Bis 1976 gab es einen Wasserbschaffungsverband Wolfhagen - im Anschluss wurde ein Wasserlieferungsvertrag zwischen der Stadt Naumburg und der Stadt Wolfhagen abgeschlossen.
siehe auch “Ortsbeiratsprotokolle ab 1973”
Hier Auszüge aus einigen Dokumenten:
Wasserbeschaffungsverband „Weidelsburg“
Aktenvermerk vom 13.2.1975 (Städtische Werke Wolfhagen)
Betr.: Wasserbeschaffungsverband „Weidelsburg“; hier: Auflösung des Verbandes
In der Vorstandssitzung am 7.11.1974 im Stadtteil Ippinghausen und der sich hieran anschließenden Verbandsversammlung am 5.2. 1975 wurde eingehend über die Auflösung des Wasserbeschaffungsverband „Weidelsburg“ diskutiert.
Gründe für die Auflösung des Verbandes: Bei dem Wasserbeschaffungsverband „Weidelsburg“ handelt es sich um einen Wasser- und Bodenverband i.S. der Ersten Verordnung über Wasser –und Bodenverbände (Erste Wasserverbandsordnung WVO) vom 3.9.1937 – Reichsgesetzblatt I S. 933. Der Verband kann nicht wie ein Zweckverband selbständig Gebühren und Beiträge festsetzen, sondern nur die Mitgliedsstädte Naumburg und Wolfhagen zu Beiträgen heranziehen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Verbandes, seiner Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Bis zum 31.12.1974 haben die beiden Mitgliedsstädte die in den Stadtteilen zur Erhebung kommenden Wasserbenutzungsgebühren direkt dem Verband zur Verfügung gestellt, weil diese Gebühren in beiden Städten einheitlich waren. Ab 1.1.1975 beträgt jedoch die Benutzungsgebühr in der Stadt Naumburg für den Stadtteil Altenstädt 1,30 DM/cbm und in der Stadt Wolfhagen in den Stadtteilen Bründersen, Ippinghausen und Leckringhausen 1,40 DM/cbm. Ein gleicher Unterschied besteht auch bei den Anschlussbeiträgen und Anschlusskosten. Soweit die tatsächlich zur Erhebung kommenden Benutzungsgebühren dem Verband zur Verfügung gestellt werden, leisten die Einwohner der Stadtteile der Stadt Wolfhagen, die vom Verband „Weidesburg“ mit Wasser versorgt werden, einen höheren Beitrag als Einwohner des Stadtteils Altenstädt der Stadt Naumburg. Will man in den Stadtteilen, die vom Verband versorgt werden, gleiche Benutzungsgebühren erhalten, müssen in den Satzungen der Mitgliedsgemeinden abweichende Gebühren festgesetzt werden, was gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Das Ortsrecht der Mitgliedsgemeinden, und zwar der Städte Naumburg und Wolfhagen, muss sich an diesem Gleichheitsgrundsatz ausrichten. Der Gesetzgeber darf nicht ein Ortsrecht schaffen, das trotz gleichem Tatbestand die Einwohner einer Gemeinde ungleichmäßig behandelt, die Einwohner also praktisch in verschieden belastete (oder entlastete) Klassen aufteilt (z.B. nach Ortsteilen) und entsprechend begünstigt bzw. benachteiligt, ohne dass dafür ein gesetzlicher Grund gegeben ist. Will man dies ausschließen, käme nur die Gründung eines Wasserversorgungsverbandes infrage. Der Zweckverband ist berechtigt, besondere Benutzungsgebühren und Beiträge festzusetzen. In diesem Fall allerdings würde sich wieder eine unterschiedliche Behandlung der weiter von den Städten Naumburg und Wolfhagen versorgten Einwohner ergeben, die nicht dem Verband angehören. Hierbei ist jedoch denkbar, dass die Wasserbenutzungsgebühr wesentlich höher liegen wird, als dies jetzt der Fall ist, damit der Verband seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Unter Zugrundelegung der Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 1973 hätte z.B. die Benutzungsgebühr im Jahr 1973 -1,98 DM DDM/cbm betragen müssen. An Einnahmen standen zur Verfügung aus Wasserverkauf: 116.911DM + Schuldendiensthilfen 63.000DM = Ausgaben lt. Gewinn- und Verlustrechnung 1973: 225.441 DM: Verlist = 45.530 DM. Ausgabe 1973 225.441DM/ Wasserförderung 113.880cbm = 1,98DM/ cbm. Bei angenommener Wassermenge von 13 cbm/h= 13*24*365=113880cbm.
Aus den vorstehend angeführten Gründen sollte daher ernsthaft geprüft werden, ob nicht eine Auflösung des Wasserbeschaffungsverbandes zweckmäßig erscheint. Dies besonders auch deswegen, weil die Baumaßnahmen abgeschlossen sind.
Auflösungsvorschlag: Wie schon im Aktenvermerk vom 22.11.1974 ausgeführt, sollen die Vermögenswerte und Schulden anteilig aufgegliedert werden. Vorgeschlagen war, dies im vereinfachten Verfahren durchzuführen, und zwar entsprechend dem bisherigen Umlageschlüssel nach Vorhaltemengen. Hiernach entfällt ein Anteil von 37% auf die Stadt Naumburg und von 63% auf die Stadt Wolfhagen (die Wahl eines anderen Verteilungsschlüssels kann vereinbart werden. Neben der Übertragung des Vermögenswertes des Rohrnetzes im Stadtteil Altenstädt wurde von der Stadt Naumburg auch die Übernahme entsprechender Schulden gewünscht. Auch das vorhandene Barvermögen in einer Höhe von rd. 113.300 DM (Stand31.12.1973) ist aufzuteilen. Nach dem Vorschlag erhielt hiervon Naumburg für den Stadtteil Altenstädt rd. 41.800 DM. Die vorhandenen Forderungen, die Vermögen darstellen, sollten ebenfalls aufgeteilt werden. Es war vorgesehen, der Stadt Naumburg für den Stadtteil Altenstädt rd. 31.600DM nach Eingang des Geldes zur Verfügung zu stellen. In der Verbandsversammlung vom 5.2.1975 wurde vom anwesenden Bürgermeister der Stadt Naumburg, Herrn Nor, und den anwesenden Vertretern des Stadtteil Altenstädts ein unkündbarer Vertrag im Rahmen der täglichen Vorhaltemengen gewünscht. Weiter wurde gebeten, die Kalkulationskosten des Wasserpreises bekanntzugeben, wenn zwischen der Stadt Naumburg und der Stadt Wolfhagen ein Wasserlieferungsvertrag abgeschlossen wird, um die Möglichkeit zu haben, den Ausgangspreis zu kontrollieren, insbeodnere um feststellen zu können, dass sämtliches Wasser, das der Verband fördert, auch genutzt wird und in die Kalkulation eingeschlossen ist.
Es folgt die Kalkulation des Wasserpreises: 66.291 DM/113.880 cbm = 0,582 DM/cbm.
Abschließend wird darauf aufmerksam gemacht, dass mit Ausnahme der entstehenden Kosten für Abschreibung und Verzinsung die Kosten für Betriebsmittel, Energie, Wartung und Unterhaltung geschätzt wurden, und zwar ebenso wie die zur Verfügung stehende Wassermenge, da diese nicht ordnungsgemäß durch einen Wasserzähler erfasst wird.
i.A. Sauer, Werkleiter
Schreiben des Magistrats der Stadt Wolfhagen an den Magistrat der Stadt Naumburg vom 26.9.1975
Auflösung des Wasserbeschaffungsverbandes „Weidelsburg“
Sehr geehrte Herren!
Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 24.9.1975 – No/Wig – und teilen mit, dass nach unserer Kenntnis die Übernahme der Wasserversorgung des Stadtteils Altenstädt durch die Stadt Wolfhagen von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt wird, weil Altenstädt ein Stadtteil von Naumburg darstellt. Der Wunsch des Stadtteils Altenstädt ist zwar verständlich, führt aber dazu, dass nicht nur die Stadt Naumburg, sondern auch die Stadt Wolfhagen ihr Ortsrecht wesentlich verändern muss. Bis zur Einführung eines einheitlichen Wasserpreises im gesamten Stadtgebiet von Wolfhagen wurde für einzelne Stadtteile eine Differenzierung vorgenommen, und zwar für die Stadtteile Bründersen , Ippinghausen, Leckringhausen, Istha, Viesebeck und Wenigenhasungen. Der § 10 Abs. 1 der Wasserbeitrags- und –gebührensatzung hatte folgende Fassung …. Bei einer Übernahme der Wasserversorgung des Stadtteils Altenstädt durch die Stadt Wolfhagen ist weiter zu berücksichtigen, dass zunächst wohl eine Vermögensauseinandersetzung unterbleiben kann, sie wird aber schwierig werden, wenn diese nach einigen Jahren vorgenommen werden soll, weil dann die Vermögenswerte unklarer geworden sind, als dies jetzt der Fall ist. Gleiches gilt auch für das Barvermögen und die Schulden. Es ist denkbar, dass dies zu Differenzen zwischen den beiden Städten führen kann. Der Ortsbeirat des Stadtteiles Altenstädt geht wahrscheinlich davon aus, dass der Wasserpreis in Wolfhagen zunächst auf einige Jahre konstant bleibt. Das wird aber nach der sich abzeichnenden Entwicklung nicht der Fall sein, weil nach dem Jahresabschluss 1974 im Bereich der Wasserversorgung ein Verlust von rd. 75.000DM entstand und nach dem Halbjahresbericht 1975 nur eine geringfügige Verbesserung der Ertragslage eingetreten ist. Auch für 1975 muss mit einem Verlust von rd. 60.000DM gerechnet werden. Es ist also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass in 1976 der Wasserpreis steigen wird. Auf Grund der vorstehenden Ausführungen besteht bei der Stadt Wolfhagen keine Neigung, dem Wunsch des Ortsbeirates von Altenstädt zu entsprechen. Wir bitten um Verständnis für die von uns eingenommene Haltung.
Mit freundlichen Grüßen
Echl Bürgermeister
Schreiben des Magistrats der Stadt Naumburg an die Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeirat des Stadtteils Altenstädt vom 28.5.1976
Betr.: Auflösung des Wasserbewirtschaftungsverbandes Weidelsburg; hier: Abschluss eines Wasserlieferungsvertrages zwischen der Stadt Wolfhagen und der Stadt Naumburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir übersenden hiermit den Entwurf eines Wasserlieferungsvertrages zwischen der Stadt Wolfhagen und der Stadt Naumburg. Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 26.5.1976 beschlossen der Stadtverordnetenversammlung die Annahme dieses Entwurfs zu empfehlen. Über den Entwurf soll in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen werden. Wir bitten den Ortsbeirat des Stadtteils Altenstädt, bis zum 10.6.1976 eine Stellungnahme abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Noe (Bürgermeister)
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