Altenstädt -
Unser Dorf
  

Mail an den Webmaster

Interessentenwald

Der Interessentenwald

(siehe aktuell unter Vereine/Waldinteressenten)

Zum Rezess (Vergleich) in der Auseinandersetzungssache zwischen der politischen Gemeinde und den dortigen Gemeindenutzungsberechtigten an den zum Gemeindenutzen gehörigen Waldgrundstücken, verhandelt am 10.4.1906.
In der Auseinandersetzung von Altenstädt wird über die zum Gemeindenutzen gehörigen Waldungen zwischen den Beteiligten: 1.) den in der Tabelle II des § 3 unter der lfd. Nr. 1 - 76 aufgeführten Gemeindenutzungsberechtigten, 2.) der politischen Gemeinde Altenstädt, vertreten durch den vom Kreisausschuss des Kreises Wolfhagen bestellten Offizialvertreter Kreiskommunalkassenrendant Eichenberg zu Wolfhagen der nachstehende Rezess abgeschlossen:
§1. Verhältnisse vor der Auseinandersetzung. In der Zusammenlegungssache von Altenstädt - Litr. A Nr. 93 - hat bereits eine teilweise Auseinadersetzung die zum Gemeindenutzen von Altenstädt gehörigen Grundstücke stattgefunden. Dies ist im § 11 der Sollhabenberechnung und im § 4 unter II sowie § 6 unter lfd. Nr. 132 des Rezesses dieser Zusammenlegungssache näher erläutert und durch Rezessbestätigung und Grundbuchberichtigung geregelt worden. Nach dieser teilweisen Auseinandersetzung sind nur noch die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Waldparzellen, als den Gemeindenutzen unterliegend, verblieben und im Grundbuch von Altenstädt auf den Namen der politischen Gemeinde Altenstädt eingetragen worden.
Das Linde - Holzung (6 ha, 54 ar 18 m²)
Die große Hardt - Holzung (18 ha, 06 ar, 75 m²)
Die kleine Hardt - Holzung (2 ha, 76 ar, 69 m²)
Das Mühlenholz - Holzung (48 ha, 25 ar, 45 m²)
An diesen Grundstücken standen der politischen Gemeinde Altenstädt und den 76 Gemeindenutzungsberechtigten, letzteren zu verschieden großen Anteilen, folgende Nutzungen zu:
I. Die politische Gemeinde Altenstädt bezog jährlich das in diesen Waldungen gewonnene Bau- und Werkholz zu einem Jahrewert von 413,42 Mark nach 10-jährigem Durchschnitt berechnet.
II. A. Die Gemeindenutzungsberechtigten bezogen jährlich für je einen ganzen Gemeindenutzungsanteil:
1.) 2 Raummeter Klafterholz zum Werte von 8,40 M nach Abzug des Hauerlohnes,
2.) 5 Raummeter Reisholz mit einem Wert von 3,25 ; nach Abzug des Hauerlohnes
3.) Baren Erlös für verkauften, nicht zur Verteilung gelangtes Holz jährlich 5,00 M.
     Summa 16,65 M.
II B. Sie mussten aber für einen ganzen Nutzungsanteil als Gegenleistung an die Gemeinde entrichten:
1.) 4 Fritzlarer Metzen Zehnthafer zur Unterhaltung des Zuchtbullen mit einem Jahreswert von 2,25 M.
2.) 1 Laib Brot im Gewichte von 8 Pfund für den Nachtwächter mit einem Wert von 0,80 M.
3.) 1 Metze Korn ebenfalls für den Nachtwächter mit einem Werte von 1,00 M. zusammen 4,05M, der reine Jahreswert für einen vollen Gemeinednutzungsanteil beträgt daher nur 12,60 M.
4.) Da der Gemeindenutzen  nach Tabelle II unter B des § 3 aus 51,5 Anteilen besteht, so beläuft sich der Jahreswert des gesamten Gemeindenutzens auf 51,5 X 12,60 M. = 648,90 M. Hiervon ist noch in Abzug zu bringen die bislang von der Gesamtheit der Nutzungsberechtigten bezahlte Grundsteuer im Betrage von etwa 55 M. so dass der Jahreswert des gesamten Gemeindenutzens 593,90 M. beträgt.
Diesem Gesamtjahreswert würde auch noch der Wert der Berechtigung zuzusetzen sein, der darin besteht, dass bis jetzt der jedesmalige Bürgermeister von Altenstädt der Verwaltung der Holzung und die Verteilung des Holzeinschlages unentgeltlich für die Nutzungsberechtigten bewirkt hat.

Wer noch Informationen über den Interessentenwald hat, bitte melden!


Quelle: 1150 Jahre Alahstat - Aldenstede - Altenstädt 831-1981 von Georg Feige (1981)

Startseite   Unser Dorf   Vereine und Kirchen   Gewerbe   Öffentliche Einrichtungen   Politik   Aktuelles   A - Z   Impressum