Greben, Bürgermeister und Ortsvorsteher in Altenstädt Unser Dorf hatte zu keiner Zeit eine im politischen Sinne zu verstehende Selbstverwaltung. Ihr Vormund war bis 1802 “das Churmainzische Amt Naumburg”. Der Grebe, später Bürgermeister, wurde nicht von der Dorfgemeinde freiheitlich gewählt, sondern von Amts wegen berufen und bestellt. Er war Beamte des Landesherren. Mit dem Übergang des Amtes Naumburg an Hessen fiel auch die Aufsicht über die Gemeindeangelegenheiten. Doch auch der Bürgermeister musste vom Landrat als Gerichtsherrn genehmigt werden. Die Richtigkeit der nachfolgenden Aufstellung kann nicht versichert werden Nach der Gebietsreform 1971 gehört Altenstädt zu Naumburg, es existieren nunmehr die politischen Organe Ortsvorsteher und Ortsbeirat. Siehe auch Kommunalwahlen. Quelle: 1150 Jahre Alahstat - Aldenstede - Altenstädt 831-1981 von Georg Feige (1981)
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